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   BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18   

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https://dejure.org/2019,4373
BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18 (https://dejure.org/2019,4373)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2019 - 4 StR 365/18 (https://dejure.org/2019,4373)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 4 StR 365/18 (https://dejure.org/2019,4373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 63 StGB
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung der Revision; Anforderungen an die gerichtliche Schuldunfähigkeitsprüfung; Einsichtsfähigkeit des Angeklagten in das Unrecht seines Tuns zu den Tatzeitpunkten; Voraussetzungen für die Unterbringung in einem ...

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Schuldunfähigkeit wegen Aufhebung der Einsichtsfähigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    Nur in Ausnahmefällen kann eine psychische Störung dazu führen, dass Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit aufgehoben sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    aa) Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit ist schuldunfähig, wer infolge der bei ihm festgestellten Störung im konkreten Fall die äußeren Umstände seines Tuns oder ihren strafwürdigen Bedeutungsgehalt nicht erkennt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 586; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 25).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    Die anzustellende Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142).
  • BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    aa) Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit ist schuldunfähig, wer infolge der bei ihm festgestellten Störung im konkreten Fall die äußeren Umstände seines Tuns oder ihren strafwürdigen Bedeutungsgehalt nicht erkennt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 586; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 25).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    Das Tatgericht hat die für die Gefährlichkeitsprognose maßgeblichen Umstände so umfassend darzulegen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    aa) Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit ist schuldunfähig, wer infolge der bei ihm festgestellten Störung im konkreten Fall die äußeren Umstände seines Tuns oder ihren strafwürdigen Bedeutungsgehalt nicht erkennt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 586; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 25).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    Zwischen Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit ist zu differenzieren (BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 205; vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17).
  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    Zwischen Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit ist zu differenzieren (BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 205; vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17).
  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 287/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur erfolgen, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also Taten, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 1 StR 287/18, NStZ-RR 2018, 302).
  • VG Karlsruhe, 29.12.2023 - 4 K 2585/23

    Atomrecht: Unzuverlässigkeit bei einem reichsbürgertypischen Verhalten

    Daher kann offenbleiben, ob der Antragsteller überhaupt zulässigerweise eine solche einstweilige Anordnung beantragen könnte, da der Betroffene selbst - anders als der Anlagenbetreiber - nach der Gesetzeslage (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 2 AtZüV) nicht berechtigt ist, einen Antrag auf (erneute) Zuverlässigkeitsüberprüfung zu stellen (s. auch VG Aachen, Urteil vom 28.10.2019 - 6 K 1526/19 -, BeckRS 2019, 2819 Rn. 18 m.w.N.).

    Die Zuverlässigkeit wird danach regelmäßig bereits dann nicht festgestellt werden können, wenn ausreichend begründete Anhaltspunkte vorhanden sind, die auf einen charakterlichen Mangel oder eine sonstige Schwäche der Persönlichkeit hinweisen, die sich ihrerseits gefährdend auf die Belange der Sicherheit der kerntechnischen Anlage auswirken können (vgl. VG Aachen, Urteil vom 28.10.2019 - 6 K 1526/19 -, BeckRS 2019, 2819 Rn. 34 f. m.w.N.).

    Vielmehr ist die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten schlicht jedem Arbeitnehmer als selbstverständlich abzuverlangen (VG Aachen, Urteil vom 28.10.2019 - 6 K 1526/19 -, BeckRS 2019, 2819 Rn. 64; VG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2017 - 6 L 2506/17 -, juris Rn. 53).

  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Die Urteilsgründe verhalten sich auch nicht zu den Ausführungen des Sachverständigen zum Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Angeklagten, um dessen erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit und zwar - aus dessen Sicht ? sowohl hinsichtlich der Einsichts- als auch der Steuerungsfähigkeit (vgl. zur grundsätzlichen Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit BGH, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 4 StR 365/18, juris) zu begründen.
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Er wird auch zu beachten haben, dass bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten grundsätzlich zu unterscheiden ist, ob sich die festgestellte Störung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 4 StR 365/18; Senat, Beschluss vom 11. November 2017 - 2 StR 375/17, juris Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 12/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    aa) Im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwischen der Aufhebung der Einsichtsfähigkeit und der Aufhebung der Steuerungsfähigkeit zu differenzieren; die Frage der Steuerungsfähigkeit ist erst zu prüfen, wenn der Täter in der Lage ist, das Unrecht seines Tuns einzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 25/20; vom 30. Januar 2019 - 4 StR 365/18; vom 8. Mai 2018 - 2 StR 72/18; vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 298/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Verhältnis von Einsichtsfähigkeit

    Eine Prüfung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten lässt das angefochtene Urteil vollständig vermissen (zur Differenzierung vgl. etwa BGH aaO Rn. 6 und BGH, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 4 StR 365/18, juris mwN).
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